*Statuten in einfacher Sprache folgen anbei.
Der Verein führt den Namen „dieRegisseur*innen – Verein solidarischer Filmemacher*innen“. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Der Verein ist überparteilich.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer*innen, die Dialogstelle und das Schiedsgericht.
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Der Verein heißt „die Regisseur*innen – Verein solidarischer Filmemacher*innen“.
Der Verein ist in Wien. Er arbeitet in ganz Österreich.
Der Verein gehört zu keiner politischen Partei.
Der Verein macht keinen Gewinn. Er hat diese Ziele:
1. Alle Menschen sollen fair behandelt werden.
2. Hilfe für Menschen, die Filme machen
3. Bessere Arbeit für Regisseure und Regisseurinnen
4. Wichtige Entscheidungen mitbestimmen
5. Gute Filme ohne Vorurteile
6. Mehr Chancen für alle
7. Die Film-Branche verbessern
Der Verein setzt seine Ziele mit verschiedenen Mitteln um. Dazu gehören:
1. Was macht der Verein?
Wie bekommt der Verein Geld?
Welche Mitglieder gibt es im Verein?
Wie wird man Mitglied?
Der Verein hat 5 wichtige Gruppen:
Die Generalversammlung ist ein großes Treffen für alle Mitglieder vom Verein.
Dort werden wichtige Entscheidungen getroffen. Zum Beispiel:
Die General·versammlung entscheidet wichtige Dinge.
Das sind die Aufgaben:
Das sind die Regeln für den Vorstand:
Das sind die Aufgaben vom Vorstand:
Der Vorstand ist wichtig für den Verein.
a) Der Vorstand kümmert sich um das Geld vom Verein.
b) Der Vorstand macht wichtige Berichte:
c) Der Vorstand bereitet die General·versammlung vor.
d) Der Vorstand informiert die Mitglieder.
e) Der Vorstand verwaltet das Geld und die Dinge vom Verein.
f) Der Vorstand entscheidet über die Mitglieder:
g) Der Vorstand entscheidet über die Arbeit im Verein:
Regeln für den Vorstand:
Regeln für die Rechnungs·prüfer:
Die Dialog·stelle hilft bei Problemen.
Regeln für das Schieds·gericht
Wie kann sich der Verein auflösen?